Kleingartenverein Neubauzeile

Spindelbaumweg 4, 4030 Linz
Gegründet 1970, 56 Parzellen

Direkt neben unserer Gartenanlage befindet sich ein Einkaufszentrum (Maximarkt) und eine Bus-Haltestelle der LinzLinien. Grundeigentümer unserer Gartenanlage ist die Stadt Linz. Generalpächter ist der Landesverband der Kleingärtner OÖ, für jede Parzelle wird ein Unterpachtvertrag abgeschlossen. Zweiter Unterpächter kann nur ein Ehepartner oder der Partner aus einer Lebensgemeinschaft sein. Nur Mitglieder des Kleingartenvereins Neubauzeile können eine Parzelle (unter)pachten.

Unsere Gartenanlage ist sehr offen gestaltet, das heißt, dass es zwischen den Gärten keine abgrenzenden Hecken gibt. Die meisten Parzellen sind rund 400 m2 groß und haben eine unterkellerte Gartenhütte. Die Anlage ist mit einem Strom-, Kanal-, Brunnenwasser- und Trinkwassernetz ausgestattet.
Nur wenige Parzellen sind nicht an das Kanal- und Trinkwassernetz angeschlossen. Bei Neuübernahme einer derartigen Parzelle ist binnen Jahresfrist der Kanal- und Trinkwasseranschluss herzustellen und ein WC zu errichten.

Einige wichtige Details:

  • Das Vereinsleben wird durch die Statuten und die Gartenordnung geregelt.
  • Für die Pflege des Weges vor der Gartenparzelle ist der Pächter der Parzelle zuständig (Entfernen von Unkraut)
  • Sonntagsruhe und an Wochentagen Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr vom 1.5. bis 30.9.
  • Geräte wie Vertikutierer, Heckenschere, Scheibtruhe usw. können vom Verein ausgeliehen werden.
  • Das Einfahren und Abstellen von KFZ aller Art innerhalb der Kleingartenanlage ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Einfahrt in die Anlage wird für Ladetätigkeiten und Zustellungen/Abholungen von Lieferfirmen bis auf die Höhe des Vereinshauses gestattet. In diesem Fall darf das Fahrzeug nicht in der Anlage geparkt werden, sondern muss sofort nach der Be- oder Entladung wieder außerhalb der Gartenanlage abgestellt werden.
  • Möglichkeit für den Verein zu arbeiten (Vergeltung von Arbeitsaufwand)
  • Vom Zentralverband wird eine Mitglieder-Vorteilskarte mit begünstigten Einkaufsmöglichkeiten ausgestellt.
  • Vergünstigungen gibt es auch mit dem Vereinsausweis (Hellweg, Kindlinger u.a.)
  • Umbauten/Anbauten müssen von der Vereinsleitung genehmigt werden.
  • Das Gartenhaus darf nicht größer als 35 m2 sein. Es sind maximal 2 Nebengebäude (maximal 10 m2 und maximal 2,3 m hoch) gestattet. Die „Bebaute Fläche“ (Gartenhaus + Terrasse + Freisitz + Vordach + Nebengebäude) darf maximal 45 m2 umfassen.
  • Die Tierhaltung jeglicher Art ist in der Kleingartenanlage ausnahmslos verboten.
  • Bei Neupflanzungen Gartenordnung beachten
  • Jährliche Mitgliedervollversammlung besuchen
  • Erhalt der Zeitung „Der Kleingärtner“
  • Ein Zweitschlüssel für das Eingangstor ist um 20 € zu haben.
  • Bitte die Gartenordnung und die Statuten lesen – Einhaltung verpflichtend.

Neben der individuell zu vereinbarenden Ablöse eines Gartens fallen folgend EINMALKOSTEN an:

Mitglieder-Aufnahmegebühr + Unterpachtvertrag: gesamt ca. 2.500 €
Notariatsgebühr rund 400 €

An LAUFENDEN (JÄHRLICHEN) KOSTEN fallen an (teilweise stark verbrauchsabhängig):

Pacht incl. Vereinsbeiträge: ca. 1.000 €
WC-/Kanalbenützungsentgelt, Trink- und Abwasser: ca. 150-200 €
Strom: ca. 150 bis 250 €
Versicherung: ca. 100 €

Okt. 2024

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